Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist:
Name Verein: Helfernetz Mehring e.V.
Straße: Scheibelbergstraße 2
PLZ, Ort: 84561 Mehring
Tel.: 08677/ 91 69 09
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- Vorsitzende: Ursula Sixt
- Vorsitzende: Heidi Eichinger
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
- Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und die E-Mail-Adresse verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.
- Zum Zwecke der Beitragsverwaltung der Fördermitglieder werden Name, Vorname und die Bankverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.
- Zum Zwecke der Belastung der Kosten der Aufwandsentschädigung durch die Hilfeempfänger werden Name, Vorname der Hilfeempfänger und Helfer sowie deren Bankverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b)
DS-GVO.
- Zum Zwecke der telefonischen Erreichbarkeit werden Name, Vorname, Adresse
und die Telefonnummer der Hilfeempfänger und Helfer verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.
- Speicherdauer
- Die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) werden zwei Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.
- Die für die Beitragsverwaltung der Fördermitglieder notwendigen Daten (Name, Vorname, Bankverbindung) werden nach 10 Jahren gelöscht (gesetzliche Aufbewahrungsfrist).
- Die für die Belastung der Kosten für die Aufwandsentschädigung notwendigen Daten (Name, Vorname der Hilfeempfänger und Helfer und deren Bankverbindung, werden zehn Jahre nach Beendigung der Inanspruchnahme der Leistungen des Helfernetzes gelöscht (gesetzliche Aufbewahrungsfrist).
- Die für die telefonische Erreichbarkeit notwendigen Daten (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer) werden zwei Jahre nach Beendigung der Inanspruchnahme der Leistungen des Helfernetzes gelöscht.
- Betroffenenrechte
Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer DatenschutzAufsichtsbehörde zu.